Finanzamt
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Das Finanzamt Gummersbach ist mit seinen rd. 260 Beschäftigten für über 200.000 Einwohner zuständig. Bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe, Steuern vollständig und richtig festzusetzen und zu erheben, versteht sich das Finanzamt als ein dem Gemeinwohl verpflichteter Dienstleister.
Adresse (URL): http://www.finanzamt-gummersbach.de/mein_fa/grusswort/index.php
Sehr geehrte Steuerbürgerin, sehr geehrter Steuerbürger,
das Finanzamt Gummersbach ist mit seinen rd. 260 Beschäftigten für die Städte Bergneustadt, Gummersbach, Waldbröl und Wiehl sowie die Gemeinden Engelskirchen, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht und Reichshof, und damit für über 200.000 Einwohner zuständig.
Im Jahre 2009 betrug das Steueraufkommen rund 800 Millionen Euro. Steuern zahlen wird zwar nicht als angenehme Aufgabe angesehen, aber letztlich finanzieren wir über unsere Steuern unsere Lebensgrundlagen und unseren Wohlstand.
Bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe, Steuern vollständig und richtig festzusetzen und zu erheben, versteht sich das Finanzamt als ein dem Gemeinwohl verpflichteter Dienstleister.
Die Beschäftigten sind daher angehalten, ihre Aufgaben höflich und mit Verständnis für Ihre Belange wahrzunehmen und Ihre Anliegen sachgerecht und zügig zu erledigen. Die von uns erteilten Auskünfte sollen für Sie verständlich und hilfreich sein. Dass es für den Bearbeiter bei einer Vielzahl von zu bearbeitenden Steuerfällen nicht immer leicht ist, freundlich und höflich zu sein, liegt auf der Hand. Sie können aber davon ausgehen, dass das Bemühen vorhanden ist. Auch die Beschäftigten des Finanzamts wünschen sich kooperative und ehrliche Steuerbürger, die ihnen mit Höflichkeit begegnen.

Volker Nickel - Vorsteher des Finanzamtes Gummersbach
Sie erleichtern uns die Arbeit auch, wenn Sie von den technischen Möglichkeiten, die die elektronischen Steuererklärungen bieten (z.B. „Elster-Formular“), Gebrauch machen. Sie vermeiden damit insbesondere Eingabe- und Übertragungsfehler seitens des Finanzamts und haben daneben die Möglichkeit, sofort nach Eingabe Ihrer Steuerdaten eine Berechnung der zu erwartenden Steuerzahlung durchzuführen, die sie mit der sich aus dem späteren Steuerbescheid ergebenden Steuerschuld vergleichen können.
Das Elster-Verfahren umfasst die Jahressteuererklärungen für Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer, die Lohnsteueranmeldung sowie die Umsatzsteuervoranmeldung. Das Elsterportal ist über den Link www.elster.de sofort erreichbar.
Ich würde mich freuen, wenn Sie das Gefühl hätten, von Ihren Bearbeitern höflich, freundlich, gerecht und fair behandelt worden zu sein.
Volker Nickel
- Vorsteher des Finanzamts Gummersbach -